Inhalt

Die Gemeinde Walsdorf bietet eine Reihe von Dienstleistungen, die Sie rund um die Uhr online, also zuhause an Ihrem Computer durchführen können. Teilweise ersparen Sie sich hiermit den Gang ins Rathaus.
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Gemeinde Walsdorf die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt.
Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.

Selbstauskunft

Beschreibung

Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes beschränkt.

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Meldebehörde beantragen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

  • Protokolldaten von automatisierten Abrufen und automatisierten einfachen Melderegisterauskünften werden mindestens 12 Monate gespeichert und spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. Daten über nicht-automatisierte einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte werden nach einem Jahr gelöscht.
  • Wenn Sie aus dem Zuständigkeitsbereich einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf bestimmter Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 10, 11, 13, 14 und 40 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU 2016/679

Online-Verfahren

Antrag Selbstauskunft